Betriebsratsarbeit und Betriebsrat

Das Betriebsratsgremium vertritt alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Klinikum Bad Hersfeld GmbH, der MediService GmbH und der Gesundheitszentrum GmbH.Die Arbeitsgrundlagen der Betriebsräte sind außer dem Betriebsverfassungsgesetz auch alle Arbeitnehmerschutzgesetze wie z.B. Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Kündigungsschutzgesetz und die bestehenden Tarifverträge.Zu den Aufgaben des Betriebsrats gehört auch die Vorbereitung und Durchführung der Wahl einer Jugend– und Auszubildendenvertretung, da unser Haus 10 Ausbildungsbereiche hat.

Allgemein findet Betriebsratsarbeit in drei großen Feldern statt:

  • Soziale Angelegenheiten
  • Personelle Angelegenheiten
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten

Soziale Angelegenheiten
sind z. B. Arbeitszeit, Ordnung des Betriebes, Urlaubsregelung und Unfallverhütung. Bei diesen Entscheidungen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.

Personelle Angelegenheiten
sind z.B. Einstellungen, Höhergruppierungen, Versetzungen und Kündigungen.
Bei personellen Angelegenheiten reichen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats vom Beratungsrecht bis zur Mitbestimmung. Der Betriebsrat muss vor jeder Einstellung, Höhergruppierung, Versetzung oder bei allen Kündigungen angehört werden. Eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats ist nicht rechtswirksam und ihr kann widersprochen werden. Das Mitbestimmungsrecht gilt auch bei der Gestaltung von Personalfragebögen und Beurteilungsgrundsätzen. Das Betriebsratsgremium kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigten machen.

Wirtschaftliche Angelegenheiten
Hier ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und ggf. Maßnahmen mit ihm zu beraten, auch wenn kein Mitbestimmungsrecht besteht. Dies ist u.a. der Fall bei:

  • beabsichtigten Stilllegungen von Betriebsteilen
  • Massenentlassungen (hier erstellt der Betriebsrat, zusammen mit dem Arbeitgeber einen Sozialplan)
  • und bei Änderungen der Betriebsorganisation.

Als gewählte Interessenvertreter sind und bleiben Betriebsräte zu jeder Zeit Vertreter der Beschäftigten. Diese haben den Betriebsräten ein zeitlich befristetes Mandat gegeben. Bei aller Verantwortung, die Betriebsräte übernehmen, sind sie jedoch kein Teil der Geschäftsführung. Im Klinikum Bad Hersfeld mit ihren beiden GmbHs gibt es 17 gewählte Betriebsratsmitglieder, 1 Schwebehindertenvertretung (2 Stellvertreter) und die Jugend- und Auszubildendenvertretung mit 5 gewählten Personen. Wir haben 4 Personen des Betriebsrats in der Freistellung. Wobei sich 2 Kolleginnen eine Stelle teilen, wir also zu fünft sind. 

Das Betriebsratsgremium führt wöchentliche Sitzungen durch, einmal im Monat findet ein Arbeitgebergespräch statt. Betriebsräte nehmen an Vorstellungsgesprächen, Abteilungsleitungsgesprächen und anderen hausinternen Sitzungen teil. Sie machen Begehungen mit der Betriebsärztin und der Fachkraft für Arbeitssicherheit durch das Klinikum. Sie führen Betriebsversammlungen durch und organisieren den jährlich stattfindenden Betriebsausflug. Außerdem sind wir im Arbeitssicherheitsausschuss sowie im Umweltschutzausschuss engagiert.




Ansprechpartnerin

Claudia Reichwein

Claudia Reichwein
Tel. 06621 / 88 1036
Fax 06621 / 88 1066

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Claudia Reichwein

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Betriebsratsvorsitzende
Betriebsrat


Klinikum Bad Hersfeld GmbH
Seilerweg 29
36251 Bad Hersfeld


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