Qualitätssicherung
Das Zentrallabor hält bei allen Untersuchungsmethoden die Grenzwerte der Messabweichung ein, die von der "Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen" vorgegeben werden. Dabei erfassen die im Anhang B1 der Richtlinie aufgeführten maximal zulässigen relativen quadratischen Mittelwerte der Messabweichung sowohl die Richtigkeit (ausgedrückt als systematische Messabweichung) als auch die Präzision (ausgedrückt als zufällige Messabweichung) des jeweiligen Untersuchungsverfahrens.